Reglement - DTSW

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Reglement

17.02.2015
Karosserie
Erlaubt sind nur Karosserien aus Hartplastik, GFK ,CFK (außer Klasse 1b) oder Resine im Maßstab 1/24 oder 1/25 die ab 1975 im professionellen Motorsport
(siehe auch Homologationsliste) eingesetzt wurden.
In der Draufsicht muss die Karosserie alle Teile des Fahrwerks abdecken, die FahrwerkBodenplatte muss innerhalb der Seitenwände der Karosserie liegen.
Die "Chassisplatte darf nicht die Bodenplatte/Schweller der Karosserie ersetzen".
Einzige Ausnahme: (LMP Klasse 2a) Die Öffnungen über den Reifen bei Fahrzeugen ab 2012. Diese können geöffnet werden. Lexanscheiben sind erlaubt.
Die Fahrzeuge sollten Originalgetreu lackiertsein, müssen aber einer zeitgemäßen Lackierung entsprechen.

Da am Tag zwei Rennen gefahren werden, gilt prinzipiell folgende Aufteilung.
Klasse 1 (GT und Tourenwagen):
Hierzu gehören alle Fahrzeuge der Kategorien GT2, GT3, GTS, DTM, STW, JGTC, ETW, straßenzugelassene Supersportwagen und ähnliche.
Klasse 1a:
Alle Fahrzeuge die niedriger als 47,5mm sind Klasse 1a-Fahrzeuge haben grundsätzlich einen Heckspoiler
(mindestens 3-teilig: Flügel und zwei Endplatten) der mittels Bausatzteilen, Moosgummi und Bausatzteilen oder Verkleidung oder Vollgummiteilen zu befestigen ist.
Klasse 2 (Prototypen):
Hierzu gehören alle Fahrzeuge der Kategorien GT1, LMP, WSC, Gr.C, GTP usw.
Klasse 2-Fahrzeuge haben grundsätzlich einen Heckspoiler (mindestens 3-teilig:Flügel und zwei Endplatten) der mittels Bausatzteilen, Moosgummi und Bausatzteilen
oder Verkleidung oder Vollgummiteilen zu befestigen ist.
Verbreiterungen der Karosserien sind nicht zulässig (Ausnahme: der Porsche 911Gt-1 von Tamiya darf vorne verbreitert werden)! Verkürzungen und sonstige
Veränderungen an homologisierten Karosserien, müssen mit einem Vorbildfoto belegt werden.
Klasse2a: geschlossene/ offene GTP, GR-C,..
Klasse2b: GT1, LMP, WSC, GTP usw.
Bei uns werden beide Klassen (Klasse 2a und 2b) gemeinsam gewertet.
Inlet:
Es muss ein plastischer (3-D) Fahrereinsatz verwendet werden, der alle technischen Aggregate verdeckt und fest mit der Karosserie verbunden ist. Das Armaturenbrett,
Sitze, sowie weitere Bauteile des Bausatzes sind weitest gehend zu verwenden.
Fahrerfigur:
Die Fahrerfigur (Kopf und Körper) muss eine vom Sitz getrennte Einheit sein. Der Körper kann aus einem beliebigen Material , z.B. Hartplastik, Resine, Lexan oder
Gummi bestehen. Der Fahrerkopf muß aus Hartplastik oder Resine sein, Lexanfahrerfiguren mit angeformtem Kopf sowie Lexaninlets mit angeformtem Fahrer
sind nicht zulässig.
Heckspoiler:
Die in den Klassen 1a und 2 vorgeschriebenen Heckspoiler entfallen, wenn eine Originalversion ohne Heckspoiler nachgewiesen wird (Foto des Originalfahrzeugs)
und das Slotcar in dieser Originallackierung gebaut wurde (z.B. Ferrari FXX , FerrariEnzo und Ferrari 365 GT4 BB 'NART LM').
Fahrwerk:
Das Chassis ist freigestellt. Blei darf nur von innen ins Chassis geklebt werden. Wird Blei von unten ans Chassis angebracht, muss es wie alle anderen
Zusatzgewichte geschraubt werden.
Die Bodenfreiheit muss vor, während und nach dem Rennen mindestens 0,8 mm betragen.
Spurweite:
In der Klasse 1a max. 83mm
In der Klasse 2 max.85mm
Motor, Schleifer und Leitkiel Schleifer sowie Leitkiel und Motorkabel sind freigestellt.
Ausgabe von Poolmotoren mit 12er Messing Ritzel
Für einen Unkostenbeitrag von 2,50 Euro kann aber auch ein 11er Ritzel bei der Rennleitung (Motor Ausgabe) montiert werden.
Motor: SRP 25000 RPM (Klasse 1) und SRP 30000 RPM (Klasse 2 a und b).
Reifen, Felgen, Getriebe Achsen und Lager:
Die Hinterreifen müssen aus schwarzen Moosgummi sein. Die Reifenbreite in der Klasse 1 und 2b darf 13mm und in der Klasse 2a 16mm nicht überschreiten.
Die Vorderreifen müssen mindestens 5mm Auflagefläche haben und schwarz sein. Material ist freigestellt.
Der Durchmesser der Reifen sollte ebenfalls dem des Bausatzes entsprechen. Die Felgen sind freigestellt. Es müssen zum Fahrzeugtyp passende Felgenein- bzw.
Aufsätze verwendet werden. Das Getriebe ist in Material und Übersetzung freigestellt. Achsen (3mm) und Lager sind freigestellt.
Gewicht:
Das Mindestgewicht des rennfertigen Fahrzeuges muss in jedem Fall 185 Gramm betragen.
Bei eventuellen Unklarheiten wendet euch bitte an die Organisatoren der Rennserie. Die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Fahrzeuges liegt am
Veranstaltungstag bei der Rennleitung.
Wie immer gilt:
Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist VERBOTEN!
 
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